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Fahrzeug-Wiederzulassung in Garching an der Alz über die Online-Plattform

AÖLF· Landratsamt Altötting

Ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll im Bezirk Garching an der Alz wieder in den Straßenverkehr gebracht werden? Über die i-Kfz-Plattform führen Sie die Wiederinbetriebnahme (auf denselben oder einen neuen Halter) vollständig online durch – ganz ohne Behördentermin in Garching an der Alz.

Checkliste: Nachweise für Wiederzulassung in Garching an der Alz

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU / TÜV)
  • Gültiges Ausweisdokument & IBAN für die Kfz-Steuer

Ablauf auf der Plattform: Wiederzulassung (Garching an der Alz)

  1. 1Wiederzulassung auf der Plattform wählen & FIN sowie Sicherheitscodes erfassen
  2. 2Bisheriges reserviertes Kennzeichen übernehmen oder neues wählen
  3. 3Digital legitimieren und Antrag online einreichen
  4. 4Papiere und neue Stempelplaketten per Post empfangen

Häufige Fragen: Wiederzulassung in Garching an der Alz

Wie schnell lässt sich Wiederzulassung für Garching an der Alz (AÖ, LF) über die Plattform einreichen?
Die digitale Eingabe für den Zulassungsbezirk Garching an der Alz dauert auf der Plattform in der Regel nur rund drei bis fünf Minuten. Ein Vor-Ort-Termin bei der Behörde (Landratsamt Altötting) ist nicht erforderlich.
Welche Nachweise sind für Wiederzulassung in Garching an der Alz bereitzuhalten?
Für die Plattform-Abwicklung im Bezirk Garching an der Alz benötigen Sie insbesondere: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode, Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code), Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU / TÜV), Gültiges Ausweisdokument & IBAN für die Kfz-Steuer.
Wie erhalte ich die Unterlagen und Plaketten für mein AÖ, LF-Kennzeichen?
Nach Abschluss des Online-Vorgangs werden Bescheid, Zulassungsdokumente, Stempelplaketten und optional bestellte AÖ, LF-Kennzeichenschilder direkt per Post an Ihre Adresse in Altötting bzw. im Bezirk Garching an der Alz versendet.

Zuständige Zulassungsstelle Garching an der Alz

Landratsamt Altötting – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.

Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Bayern

Öffnungszeiten: Mo-Mi 07:30-12:00, Do 08:00-11:30 und 14:00-17:30, Fr 07:30-11:30

Kontakt

Telefon:
08671-502-520

Wiederzulassung in Garching an der Alz jetzt online starten

Den Vorgang führen Sie direkt auf dieser Plattform durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Dokumente und Kennzeichen kommen per Post.

Wiederzulassung auf der Plattform starten →

Zurück zur Übersicht Garching an der Alz. Zuletzt aktualisiert: 30.10.2026.

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